Die im Folgenden beschriebenen Regelungen folgen der zum Zeitpunkt geltenden Verordnung der Freien und Hansestadt Hamburg
und setzen diese in einem Schutzkonzept um,
das die besonderen Bedingungen der Friedhöfe in Trägerschaft des Ev.-Luth. Gesamtverbandes Harburg berücksichtigt.
Die bisher geltenden Begrenzungen der Teilnehmerzahlen an Trauerfeiern in den Kapellen von bis zu 20 Einzelpersonen
bzw. 30 Personen bei Teilnahme von Hausgemeinschaften bleiben unverändert.
Wir weisen auf folgende Änderungen zum 16.12.2020 hin:
Maskenpflicht
In allen Räumen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend;
diese muss auch nach dem Erreichen des Sitzplatzes weiter getragen werden.
Davon befreit sind während ihres Handelns nur Personen, die im Rahmen der Trauerfeier aktiv tätig werden,
beispielsweise Pastorinnen oder Pastoren während einer Andacht oder einer Ansprache.
Anmeldeverfahren und Zugangskontrolle
Die Bestatter sind verpflichtet, die Teilnehmenden an einer Trauerfeier in der Kapelle und bei einer Beisetzung am Grabe
zur Dokumentation einer evtl. Infektionskette mit einer Liste mit Namen und Anschrift zu erfassen.
Personen aus einem gemeinsamen Haushalt sind zu vermerken.
Die Liste verbleibt beim Bestatter.
Die Verantwortung für das Anmeldeverfahren, die Zugangskontrolle, den Ablauf und die Einhaltung der maximalen Personenzahlen
in der Kapelle und außerhalb liegt beim Bestatter.
Maximale Teilnehmerzahl am Grab
Die Anzahl der an der Beisetzung am Grab teilnehmenden Personen ist auf 50 Personen begrenzt.
Die Bestatter sind angehalten, im Vorfeld auf die geltenden Abstandsregeln hinzuweisen.
Die Abstandsregelung gilt auch für den Gang zum Grab und das Verweilen an diesem. Ein Kondolieren per Körperkontakt ist nicht möglich.
Alle Maßnahmen gelten ab 16.12.2020 und bis auf Weiteres.
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Schutzkonzept gültig ab 16.12.2020 (62,4 KB) |
Hamburg, den 16. Dezember 2020
gez. H.-D. Peters stellv. Dienststellenleitung |
gez. Albrecht Schmidt-Sondermann Dienststellenleitung |
Herzlich Willkommen – im Folgenden finden Sie die elektronische Darstellung unseres Neuen Friedhofs Harburg in Trägerschaft des Ev.-Luth. Gesamtverband Harburg.
Sie können sich hier unter anderem über die bei uns angebotenen Grabarten, unsere Kapelle, die aktuelle Gebührenordnung und unsere Angebote zur Grabpflege informieren.
Eine Bestattung und der Erwerb eines Grabes steht auf unserem Friedhof jedem offen, unabhängig davon, ob sie oder er Kirchenmitglied ist oder nicht.
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Download: Herzlich Willkommen - ein Überblick |
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Download: Wahlgrabstätten |
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Download: Urnengemeinschaftsgrabanlagen |
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Download: Interreligiöse Trauerfeier für früh- und totgeborene Kinder |
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Download: Leistung unserer gärtnerischen Abteilung |
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Download: Vorsorge für Ihre Grabstätte |
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Download: Vorsorge für Ihre Grabpflege |
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Download: Friedhofsplan |
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Download: Gebühren und Kosten
Download: Friedhofssatzung inkl. 1. bis 4. Änderungssatzung Download: Friedhofsgebührensatzung inkl. 1. bis 3. Änderungsgebührensatzung |